14. Juli 2016
Bisher gibt es keine EU-weiten Arbeitsplatzgrenzwerte, es wird jedoch an der Festlegung solcher Werte gearbeitet. Bisher werden Arbeitsschutzmaßnahmen für den Umgang mit Nanomaterialien nach dem Vorsorgeprinzip von bestehendem Wissen zu Sicherheitsmaßnahmen für den Umgang mit Chemikalien abgeleitet. Das beinhaltet vor allem die Vermeidung von Kontakt mit den Partikeln (Exposition) und Anwendung persönlicher Schutzausrüstung (z.B. Atemschutz, Schutzhandschuhe).
In Deutschland befasst sich insbesondere die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) mit der Nanothematik, in der Schweiz hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ein Vorsorgeraster für synthetische Nanomaterialien erstellt.
Weiterführende Links:
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) – Nanotechnologie
- Bundesamt für Gesundheit (BAG) – Schweizer Vorsorgeraster
- Broschüre „Safe handling of nano materials and other advanced materials at workplaces“ (2015)
- Europäisches Vorsorgeprinzip (letzter Stand: 21.09.2015)