TRGS 527 Tätigkeiten mit Nanomaterialien

Home > TRGS 527 Tätigkeiten mit Nanomaterialien
12. März 2020

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht Technische Regel für Gefahrstoffe zu Tätigkeiten mit Nanomaterialien.

 

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder.

 

Die TRGS 527 Tätigkeiten mit Nanomaterialien finden Sie hier:

https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-527.html

 

Technische Regel für Gefahrstoffe

Ausgabe: Januar 2020

GMBl 2020 S. 102-118 [Nr. 6] (vom 19.02.2020)

TRGS 527 „Tätigkeiten mit Nanomaterialien“

 

Skip to content