Ist die Zulassung von Schuhpflegesprays mit Nanotechnik gerechtfertigt?

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6. November 2013

Frage: „Bei einem Schuhkauf habe ich festgestellt, dass in einem Schuhspray Nanotechnik verwendet wird. Die Inhaltstoffe werden in Form eines Aerosols verteilt. In zahlreichen Artikeln wird die potentielle Gefährlichkeit dieser Substanzen diskutiert.“

Die Zulassung von Produkten unterliegt gesetzlichen Regeln, da die Sicherheit des Verbrauchers immer im Vordergrund steht. Dennoch hat der Gesetzgeber nicht immer die Möglichkeit alles und jedes nachzuprüfen, so dass durchaus auch fragwürdige Produkte auf den Markt kommen können. Druckgassprays sind aufgrund ihrer sehr feinen Aerosole und den enthaltenen Lösungsmitteln und Wirkstoffen häufig als gesundheitlich bedenklich ausgezeichnet und sollten entsprechend der Gebrauchsanweisungen verwendet werden.

Dies war auch schon so, als es noch keine „Nanoteilchen“ in den Sprays gab. Schon in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts gab es ernsthafte Zwischenfälle mit Leder- und Textilsprays. Das ist auch nicht verwunderlich, handelt es sich doch schon immer um oberflächenaktive Substanzen, die dabei auf das Leder oder das Textil aufgetragen werden sollen. Diese können im feinen Nebel auch leicht durch den Verbraucher eingeatmet werden und belegen dann einen Teil des Lungengewebes, was zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann. Das gilt auch für Sprays, die Nanopartikel enthalten, da auch hier Zusatzstoffe und Lösungsmittel eingesetzt werden müssen. Daher sind solche Dosen immer mit einem Zeichen für „Gesundheitsschädlich“ versehen und die Sprays sollen immer nur im Freien, windabgewand verwendet werden!

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