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Umfrage: Datenlage zur Sicherheit innovativer Materialien

Forscher aller Fachgebiete werden sich immer mehr des Wertes der Daten bewusst, die sie generieren – für sich selbst, aber auch für andere Forscher und sogar über traditionelle Wissenschaftsbereiche hinweg. In den letzten Jahren haben daher die Bemühungen zugenommen, Daten für andere verfügbar zu machen und die FAIR-Datenprinzipien umzusetzen.

 

Die Initiative InnoMatSafety wurde in Zusammenarbeit mit der National Research Data Infrastructure (NFDI) der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) ins Leben gerufen. Ziel ist es, die Wiederverwendbarkeit von Forschungsdaten über die Auswirkungen innovativer Materialien auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu verbessern.

 

Mit diesem Fragebogen wollen wir mehr darüber erfahren, wie Sie als aktive Akteure in diesem Bereich mit Forschungsdaten umgehen. Wie generieren oder pflegen Sie Daten? Sind Sie bereit, die Daten, die Sie generieren, weiterzugeben? Verwenden Sie Daten von anderen? Was benötigen Sie vor der gemeinsamen Nutzung oder Wiederverwendung von Daten? Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie unsere Initiative unterstützen könnten, indem Sie sich etwa 20 Minuten Zeit nehmen, um die Fragen zu beantworten. Die Fragebogendaten werden selbstverständlich anonym erhoben und nur für projektinterne Zwecke verwendet.

 

Vielen Dank im Voraus.

 

Zur Umfrage: https://ilias.fraunhofer.de/goto.php?target=svy_4999&client_id=fraunhofer

 

 

Schweizer Bundesrat beendet Aktionsplan «Synthetische Nanomaterialien»

Der Schweizer Bundesrat hat am 2. September 2020 den Abschlussbericht über den Aktionsplan „Synthetische Nanomaterialien“ zur Kenntnis genommen.

 

Der Bericht zeigt auf, dass der Aktionsplan seine Ziele mehrheitlich erreicht hat. So ist es heute möglich, diese neue Technologie besser zu verstehen. Die Arbeiten des Bundes zum Thema Nanomaterialien werden im Rahmen der bestehenden Organisation weitergeführt.

 

Lesen Sie die gesamte Pressemeldung und laden Sie den Bericht als pdf-Datei herunter unter:

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-80264.html

 

 

EU Verordnung – nano in Sicherheitsdatenblättern

VERORDNUNG (EU) 2020/878 DER KOMMISSION vom 18. Juni 2020

zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)

 

… Mit der Verordnung (EU) 2018/1881 werden spezifische Anforderungen für Stoffe mit Nanoformen eingeführt….

 

Aus den ANFORDERUNGEN AN DIE ERSTELLUNG DES SICHERHEITSDATENBLATTS:

In jedem einschlägigen Abschnitt des Sicherheitsdatenblatts ist anzugeben, ob es für Nanoformen gilt und, falls ja, für welche verschiedenen Nanoformen; die relevanten Sicherheitsinformationen sind den jeweiligen Nanoformen zuzuordnen. Wie in Anhang VI angegeben, bezieht sich der Begriff ‚Nanoform‘ auf eine einzelne Nanoform oder auf eine Kategorie ähnlicher Nanoformen.

Ab dem 1. Januar 2020 wird die Verordnung (EU) 2018/1881 der Kommission(2) zur Änderung der Anhänge I, III, VI, VII, VIII, IX, X, XI und XII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 gelten. Mit der Verordnung (EU) 2018/1881 werden spezifische Anforderungen für Stoffe mit Nanoformen eingeführt. Da Informationen über diese Anforderungen in die Datensicherheitsblätter aufzunehmen sind, sollte Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 entsprechend geändert werden.

Den vollständigen Text zur Verordnung finden Sie hier:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.L_.2020.203.01.0028.01.ENG&toc=OJ%3AL%3A2020%3A203%3ATOC

 

 

TRGS 527 Tätigkeiten mit Nanomaterialien

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht Technische Regel für Gefahrstoffe zu Tätigkeiten mit Nanomaterialien.

 

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder.

 

Die TRGS 527 Tätigkeiten mit Nanomaterialien finden Sie hier:

https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-527.html

 

Technische Regel für Gefahrstoffe

Ausgabe: Januar 2020

GMBl 2020 S. 102-118 [Nr. 6] (vom 19.02.2020)

TRGS 527 „Tätigkeiten mit Nanomaterialien“

 

Aus DaNa2.0 wird DaNa4.0

 

Nach einem erfolgreichen Abschluss des Projektes DaNa2.0 im Dezember 2019 startet am 01.03.2020

DaNa4.0: Daten zu Neuen, Innovativen und anwendungssicheren Materialien

 

DaNa4.0- Daten zu Neuen, Innovativen und anwendungssicheren Materialien ist ein Wissenschafts-Kommunikationsprojekt, das sich mit der Sicherheit von neuartigen Materialien beschäftigt. Das Projekt befasst sich mit Fragen, ob bestimmte Materialien für Mensch und/oder Umwelt schädlich sein könnten oder ob und wie Mensch und Umwelt mit diesen Materialien in Kontakt kommen könnten. Komplexe, toxikologische Fragestellungen aus der aktuellen Materialforschung werden allgemeinverständlich aufbereitet und für Nicht-Wissenschaftler (interessierte Verbraucher, Journalisten, Politiker, NGOs etc.) verständlich präsentiert. Diese Themen werden über die Website www.nanopartikel.info, Broschüren und Info-Flyer in einem interdisziplinären Ansatz mit Wissenschaftlern aus Humantoxikologie, Ökotoxikologie, Biologie, Physik und Chemie kommuniziert.

 

Das Projektkonsortium besteht aus den Partnern: Dechema (Koordinator), KIT, UFZ, NanoCASE

Das BMBF fördert DaNa4.0 im Rahmen der Förderinitiative „NanoCare4.0 – Anwendungssichere Materialinnovationen“ für drei Jahre.

 

Weitere Informationen finden Sie demnächst auf unseren Webseiten www.nanopartikel.info.

 

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