28. Oktober 2020
In der Europäischen Union müssen Nanomaterialien, die gezielt als Lebensmittelzusatzstoffe eingesetzt werden, mit dem Zusatz „nano“ deklariert werden. Davon ausgenommen sind Nanomaterialien, die nicht gezielt in Lebensmittel eingesetzt werden, sondern im Rahmen der Herstellung entstehen können.
- Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in in den Querschnittsthemen im Artikel „Nanomaterialien in Lebensmitteln“