Zwei Leitfäden wurden mit Empfehlungen für Unternehmen, die Registrierungsdossiers für Nanoformen erstellen, aktualisiert.
Die Dokumente helfen den Registrierenden, die ab dem 1. Januar 2020 geltenden neuen gesetzlichen Anforderungen an Nanomaterialien zu erfüllen.
Ein neuer Anhang Appendix for nanoforms to the Guidance on Registration and Substance Identification wurde entwickelt. Er gleicht die Leitlinien der ECHA mit den überarbeiteten REACH-Anhängen für Nanomaterialien an, die am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Das Dokument erklärt den Begriff Nanoform, gibt Empfehlungen, wie man Sets von Nanoformen aufbaut und rechtfertigt und erklärt, welche Charakterisierungsinformationen zu melden sind.
Der Anhang Appendix for nanoforms applicable to the Guidance on QSARs and Grouping of Chemicals wurde aktualisiert, um die Empfehlungen der oben genannten Guidance zu berücksichtigen. Die Aktualisierung verdeutlicht auch die Unterschiede zwischen der Erstellung eines Sets von Nanoformen und Read-Across zur Rechtfertigung der Verwendung von Risikodaten zwischen verschiedenen (Sets von) Nanoformen eines Stoffes.
Die ECHA wird die bestehenden Leitlinien für die Anforderungen an Informationen über die menschliche Gesundheit und die Umwelt im Jahr 2020 kontinuierlich aktualisieren. Um potenzielle Registrierungspflichtige bei der Erfüllung der neuen Informationsanforderungen weiter zu unterstützen, ist am European Union Observatory for Nanomaterials (EUON) ein aktueller Überblick über die verfügbaren Prüfungsrichtlinien und andere anerkannte Methoden und Normen verfügbar.
Weitere Informationen finden Sie hier (nur in Englisch) : https://echa.europa.eu/-/updated-guidance-for-registering-substances-in-nanoform