6. November 2020
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat die Eigenschaften von biobeständigen Fasern charakterisiert. Darunter versteht man anorganische Faserstäube (außer Asbest), Fasern mit einer Länge > 5 µm, einem Durchmesser < 3 µm und einem Länge-zu-Durchmesser-Verhältnis von > 3:1.
Weitere Infos finden Sie hier: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-905.html