Positionspapier der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Auf Grundlage einer Ergänzung der Europäischen Chemikalienverordnung REACH gelten ab 2020 für Nanoformen von Stoffen besondere Prüf- und Informationsanforderungen bei der Registrierung. Diese Regelung basiert auf einem Vorschlag der EU-Kommission für eine Definition des Begriffes „Nanomaterialien“, der eine einheitliche Anwendung in verschiedenen Rechtsbereichen zum Ziel hat. Für das Arbeitsschutzrecht sieht die BAuA jedoch keine Notwendigkeit, Nanomaterialien als einheitliche Gruppe zu definieren und zu regulieren.
Autor: Rolf Packroff, BAuA
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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