ECHA/Pressemitteilung/18/16
Eine spezifische Überarbeitung der REACH-Informationsanforderungen für Nanomaterialien wurde nun von der Europäischen Kommission verabschiedet. Die Änderungen klären, welche Informationen Unternehmen, die Stoffe in Nanoform in Verkehr bringen, in ihren Registrierungsdossiers bereitstellen müssen. Die neuen Regeln gelten ab dem 1. Januar 2020.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://echa.europa.eu/-/companies-to-provide-more-information-on-nanomaterials (in Englisch)
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA, Englisch European Chemicals Agency) ist eine Behörde der EU, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) vom 18. Dezember 2006 die technischen, wissenschaftlichen und administrativen Aspekte bei der Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien regelt. Sie ist in Helsinki, Finnland, angesiedelt und gewährleistet unter anderem die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe in einem einheitlichen Verfahren innerhalb der Europäischen Union.