Kennzeichnung von Chemikalien und Zusatzstoffen

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Die hier beschriebenen Identifikationsnummern E-Nummer, CI-Nummer und CAS-Nummer kennzeichnen Inhaltstoffe in käuflichen Produkten. In der Lebensmitteltechnik findet die E-Nummer Anwendung, mit deren Hilfe erlaubte Lebensmittelzusatzstoffe auf der Verpackung von Lebensmitteln angegeben werden. Zusatzstoffe in Kosmetika werden mit INCI-Bezeichnungen (Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe, engl. International Nomenclature of Cosmetic Ingredients) oder alternativ mit einer CI-Nummer (Farbindex, engl. Colour Index) angegeben. Über die CAS-Nummer (engl. Chemical Abstracts Service, amerikanische Initiative zur Katalogisierung von chemischen Substanzen) werden chemische Substanzen eindeutig registriert.

E-Nummer

Bunte Donuts auf einem runden Gitter Bildquelle: RuthBlack - stock.adobe.com

Die E-Nummern beschreiben die Gruppe der Lebensmittelzusatzstoffe. Der führende Buchstabe E ist abgeleitet von der EU als Zulassungsort. Sie sind in Gruppen eingeteilt, so dass aufeinander folgende E-Nummern der gleichen Gruppe angehören, z.B. Antioxidationsmittel, Verdickungsmittel, Säuerungsmittel, Emulgatoren, Stabilisatoren, Geschmacksverstärker oder Feuchthaltemittel. E-Nummern sind üblicherweise drei-oder vierstellig, z.B. E 300 für Ascorbinsäure (Vitamin C). Manche tragen noch einen Buchstaben am Ende, z.B. E 160d für Lycopin, den roten Farbstoff aus Tomaten.

Es muss sich unter einer E-Nummer nicht zwingend nur eine chemische Substanz verbergen, denn mit E 901 wird Bienenwachs bezeichnet, das aus einer Vielzahl natürlicher Komponenten zusammengesetzt ist. Trägt ein Lebensmittelzusatzstoff eine E-Nummer, ist dieser für die Verwendung in Lebensmitteln EU-weit zugelassen. In einigen Fällen gilt die Zulassung bis zu einer festgelegten Menge, mehr darf von diesem Stoff in einem Produkt dann nicht eingesetzt werden. Nicht alle Stoffe, die lebensmittelrechtlich zugelassen sind, tragen E-Nummern, z.B. Aluminiumoxid als zugelassener Füllstoff trägt keine E-Nummer.

Weitere Informationen zu Lebensmittelzusatzstoffen finden Sie im Artikel Nanomaterialien in Lebensmitteln.

Im Zusammenhang mit den Materialien der DaNa Webseite sind die folgenden Lebensmittelzusatzstoffe relevant:

      • 100er Reihe als anorganische Farbstoffe: Ruß (E 153), Eisenoxid (E172), Silber (E 174) und Gold (E175)
      • 500er Reihe als Rieselhilfe (Mittel, die das Zusammenklumpen verhindern): Siliziumdioxid (E551)

Es sei nochmals besonders darauf hingewiesen, dass das Färben mit solchen anorganischen Farbstoffen auf mikroskaligen Partikeln beruht.

Nebenbei: E 605, das in vielen Krimis eine Rolle spielt und auch als „Schwiegermuttergift“ bezeichnet wird, ist, wie man vielleicht schon ahnt, kein Lebensmittelzusatzstoff, sondern ein Pflanzenschutzmittel namens Parathion. Die Bezeichnung E605 hat nichts mit den E-Nummern der Lebensmittelzusatzstoffe zu tun, sondern ist nur zufällig mit diesen verwechselbar; tatsächlich handelt es sich um eine Nummerierung aus einem Laborjournal.

 

CI-Nummer und INCI-Bezeichnungen

Plastikflaschen © BillionPhotos.com - stock.adobe.com

Das CI der CI Nummer steht für den Colour Index (Farb-Index), diese Bezeichnung wird unter anderem in der Kosmetik angewendet. CI-Nummern beschreiben Stoffe oder Stoffgemische.

Während die CI-Nummer Stoffe oder Stoffgemische beschreibt, die bestimmte Farbtöne erzielen sollen, werden mit der INCI-Bezeichnung (Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe, engl. International Nomenclature of Cosmetic Ingredients) ganz allgemein Kosmetik-Zusatzstoffe bezeichnet. Hat ein Stoff eine CI-Nummer oder eine INCI Bezeichnung, so ist dieser für die Anwendung in der Kosmetik zugelassen. Auf Verpackungen von gehandelten Kosmetika sollen die Zusatzstoffe so in einer Reihenfolge angegeben werden, dass der Zusatzstoff, der den größten (Massen-)Anteil ausmacht, als Erstes in der Liste auftaucht. Das kann ein Stoff mit CI-Nummer/INCI-Bezeichnung sein, muss es aber nicht. Sehr oft ist Wasser (lat. aqua) – mit der INCI-Bezeichnung AQUA – der überwiegende Inhaltsstoff. CI-Nummern sind in der Regel sechsstellig, INCI Bezeichnungen können aus Nummern, aber auch aus Namen bestehen [1].

Nebenbei: Wenn Nanomaterialien als Kosmetik-Zusatzstoffe eingesetzt werden, muss dies hinter der jeweiligen INCI-Bezeichnung mit dem Wort „Nano“ in Klammern gekennzeichnet werden.

 

CAS-Nummer

Die umfassendste Nummerierung von Stoffen wird mit Hilfe der sogenannten CAS-Nummer durchgeführt. CAS steht für Chemical Abstracts Service, eine Initiative der American Chemical Society. Die CAS Initiative versucht, möglichst alle Chemikalien zu katalogisieren. Im Dezember 2017 waren mehr als 135 Millionen chemische Substanzen in den Datenbanken von CAS registriert [2]. Jede Chemikalie, die auf den weltweiten Markt gebracht wird, hat eine solche CAS-Nummer und wenn ein Chemiker eine Substanz sucht, wird das meist über die CAS-Nummer geschehen. Aufgrund der fast unendlichen Zahl möglicher chemischer Verbindungen, ist auch der erfasste Zahlenraum der CAS-Nummern riesig [3,4].

 

Übersicht der Identifikationsnummern

Die in der DaNa Wissensbasis aufgeführten Substanzen sind mit ihren E-, CI- und CAS-Nummern in der folgenden Tabelle aufgeführt. Ist für eine Substanz keine Nummer in der jeweiligen Rubrik angegeben, ist die Substanz auch nicht für die Anwendungen in dieser Rubrik zugelassen. Z.B. gibt es für Wolfram keine E-Nummer, weil Wolfram in der EU nicht in Lebensmitteln eingesetzt werden darf. Je nach Einsatzbereich einer Substanz findet man sie entweder mit einer E-Nummer, CI-Nummer oder CAS-Nummer, ggf. handelt es sich aber chemisch um dieselbe Substanz.

Übersicht der Identifikationsnummern

 

Weiterführende Informationen

  1. Commission Decision (EU) 2019/701 of 5 April 2019 establishing a glossary of common ingredient names for use in the labelling of cosmetic products (Text with EEA relevance), C/2019/2541.
  2. Wikipedia (DE): Chemical Abstract Services (CAS), Stand letzter Zugang 09.08.2018)
  3. Frankfurter Allgemeine Zeitung (DE). Wer zählt die Stoffe?, 29.06.2003, Karl Hübner, www.faz.net
  4. Hübner, K. (2003), CAS bringt Übersicht in die publizierte Chemie. Chemie in unserer Zeit, 37: 284-285.
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