Nanotechnologie im Ökokredit-Programm

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6. April 2022

Zum 01.04.2022 wude die Nanotechnologie unter Ziffer 5.3 „Einrichtung umweltfreundlicher Verfahren“ explizit ins Ökokredit-Programm des Freistaats Bayern aufgenommen:

Einrichtung umweltfreundlicher Verfahren
Förderfähig sind Investitionen in Technologien im Bereich Nanotechnologie, Biotechnologie und Bionik zur Steigerung der Umweltfreundlichkeit von Produktionsprozessen.

Nanotechnologie kann beispielsweise dazu beitragen, den Rohstoffverbrauch zu verringern, die Effizienz eines Verfahrens zu steigern und so Material oder Energie einzusparen.

https://lfa.de/website/downloads/merkblaetter/produktmerkblaetter/merkblatt_oekokredit_oekokredit_pro.pdf

 

Förderfähig sind damit Investitionen in Technologien im Bereich Nanotechnologie zur Steigerung der Umweltfreundlichkeit von Produktionsprozessen. Nanotechnologie kann beispielsweise dazu beitragen, den Rohstoffverbrauch zu verringern, die Effizienz eines Verfahrens zu steigern und so Material oder Energie einzusparen. Der Umstieg auf derartige umweltfreundliche Verfahren oder deren vorausschauende Nutzung bei der Entwicklung kann nun durch den Ökokredit gefördert werden.

 

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