
Die Europäische Union hat zum Juni 2022 eine neue Definition für Nanomaterialien veröffentlicht. Diese soll künftig als Grundlage für Rechtsvorschriften verwendet werden. Zu finden sind die neuen Dokumente auf den Webseiten der EC.
In der neuen „Nanodefinition“ bleiben die wesentlichen Komponenten wie die Herkunft oder der Größenbereich der Teilchen (1-100 nm) weitgehend unverändert, es werden aber einige Aspekte vereinfacht, die in der alten Definition von 2011 nur durch ausdrückliche Erweiterungen mit aufgenommen wurden. So sind die früher explizit inkludierten Nanomaterialien mit Dimensionen unter einem Nanometer wie manche Nanotubes und Graphene nun generisch miteingeschlossen. Dazu werden längliche Partikel mit zwei externen Dimensionen kleiner als 1 nm und einer Dimension größer 100 nm sowie plättchenartige Partikel mit einer Dimension kleiner als 1 nm sowie zwei Dimensionen größer als 100 nm neu mitberücksichtigt. Partikel mit zwei orthogonalen externen Dimensionen größer als 100 µm müssen künftig nicht mehr berücksichtigt werden.
Ebenso sind einige Entscheidungskriterien präzisiert und vereinfacht worden. Das frühere Kriterium, dass ein Material ab 60 m2/cm3 volumenbezogener spezifischer Oberfläche (VSSA) als nano eingestuft wurde, fällt nun weg. Umgekehrt kann künftig ein Materials als nicht-nano bezeichnet werden, wenn die VSSA kleiner als 6 m2/cm3 ist. Schließlich ist der Schwellenwert für anzahlbasierte Größenverteilung der Partikel in der neuen Definition nicht mehr flexibel, sondern auf 50 % festgeschrieben.

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